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BGH, 15.06.1956 - 2 StR 220/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - 2 StR 220/56
Sie gibt aber nicht an, auf welchem Wege und insbesondere mit Hilfe welcher Beweismittel das Gericht die weitere Wahrheitsermittlung hätte versuchen sollen; daher ist die Aufklärungsrüge unzulässig erhoben (BGHSt 2, 168). - RG, 07.01.1924 - II 950/23
Welche Beweiskraft hat das schöfsengerichtliche Sitzungsprotokoll?
Auszug aus BGH, 15.06.1956 - 2 StR 220/56
Deshalb sind für das Revisionsgericht auch insoweit nur die Feststellungen maßgebend, die die Urteilsgründe über die Einlassung des Angeklagten enthalten; auf einen Widerspruch zwischen derartigen Angaben der Urteilsgründe und der Sitzungsniederschrift kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 58, 58; mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70
Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch - …
Diese Entscheidung kann vom Revisionsgericht nicht nachgeprüft werden (BGHSt 21, 149, 151 m.w.Nachw., BGH, Urteil vom 15. Juni 1956 - 2 StR 220/56 -).